Förderungen der Gemeinde
- Baukostenzuschuss bei Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
- Zuschüsse bei der Vornahme von größeren Zu- und Umbauten an Einfamilienwohnhäusern
- Zuschuss bei Installation einer Solaranlage
- Zeit- und arbeitnehmerbegrenzte Kommunalsteuerbefreiung bei Betriebsansiedlungen bzw. Betriebserweiterungen
- Vereinssubventionen
- Zuschüsse für die Aufrechterhaltung der Kindergartenbetriebe
- Biomasse-Direktförderung (50 % der zugesicherten Förderung des Landes)
- Förderung für die Nachrüstung von Partikelfilter für PKW in Höhe von € 100,-- (Einbau-Bescheinigung der KFZ - Firma ist vorzulegen)

